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Leitern-Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. DGUV Information 208-016 (vormals BGI 694)

Sichtung durch Leiternsachkundigen

Unternehmer haben gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bzw. DGUV Information 208-016 (vormals BGI 694) dafür zu sorgen, daß alle vorhandenen Leitern regelmäßig von geschulten Mitarbeitern oder von externen Sachkundigen überprüft werden. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch und können gegebenenfalls erforderliche Reparaturen vor Ort durchführen.

Ein Auszug unserer Leitern und Steigsystemhersteller

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