Sichtung durch Leiternsachkundigen
Unternehmer haben gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36 dafür zu sorgen, daß alle vorhandenen Leitern regelmäßig von geschulten Mitarbeitern oder von externen Sachkundigen überprüft werden.
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter führen die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch und können gegebenenfalls erforderliche Reparaturen vor Ort durchführen.